NRW Presse, Viersen, Käsefront
akute Warnung der Behörden:
Hasenpest im Raum Viersen

Viersen, 06.04.2021


Im Raum Kempen sind Ende März zwei neue Fälle von Hasenpest-Tularämie durch das Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld bestätigt worden. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes des Kreises Viersen ist aktuell auch eine Person aus Süchteln an Tularämie erkrankt.Tularämie oder Hasenpest ist eine bakterielle Erkrankung. Der Erreger kann in der Umwelt (Erdboden, Schlamm oder Wasser) Wochen bis Monate überleben. Er kommt vorwiegend bei Nagetieren, aber auch bei anderen Tieren vor und kann auf den Menschen übertragen werden (Zoonose). Menschen infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Um-gang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser ist möglich. Bei betroffenen Tieren sind üblicherweise die Lymphknoten geschwollen, sie magern ab, zeigen struppi-ges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Die auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. In der Regel verenden die Tiere nach wenigen Tagen.Bei der Untersuchung verendeter Tiere fällt eine vergrößerte und dunkle, blaurote Milz auf, eventuell sind auch Leber oder Lymphknoten vergrößert. Zudem können Herzbeutel, Hoden oder Lymphknoten entzündet sein. Neue Studien der Veterinärmedizinischen Universität Wien bekräftigen Theorien, dass auch Hunde als Zwischenwirt für die Erkrankung dienen könnten, wenn ein direkter Kontakt zu infizierten oder erkrankten Wildtieren bestand. Die Hunde bilden selbst keine oder kaum Symptome der Erkrankung aus, können aber als unerwarteter Überträger des Bakteriums auf den Menschen in Frage kommen. 

Als vorbeugende Maßnahmen werden empfohlen:

· Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren

· Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren · Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren (Einmalhandschuhe, ggfs. Mundschutz)

· Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung ·Wildgerichte nur gut durch gegart verzehren Tote Tiere oder Hasen, die ein mangelndes oder sogar fehlendes Fluchtverhalten zeigen, sollten auf keinen Fall ohne Handschuhe und Mundschutz berührt werden. Tot aufgefundene oder verdächtige Tiere können wie bisher dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld CVUA RRW-(Deutscher Ring 100, 47798 Krefeld) der Untersuchung zugeführt werden.

Das Untersuchungsergebnis wird automatisch auch dem Veterinäramt bekannt gegeben. Die Untersuchung ist kostenfrei. In fraglichen Fällen kann die Veterinärbehörde oder die Polizei informiert werden und von dort die Tiere dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld (Deutscher Ring 100, 47798 Krefeld) der Untersuchung zugeführt werden. Bitte geben Sie diese Informationen auch an die betroffenen Personen in Ihrem Bekanntenkreis weiter. Weitere Informationen zum Umgang mit Fallwild, sowie ein Begleitschreiben zur Abgabe von Fallwild beim Untersuchungsamt finden Sie hier:



Quelle: Veterinäramt Kreis Viersen

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