Viersen, 06.04.2021
Im
Raum Kempen sind Ende März zwei neue Fälle von Hasenpest-Tularämie
durch das Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld bestätigt worden.
Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes des Kreises Viersen ist aktuell
auch eine Person aus Süchteln an Tularämie erkrankt.Tularämie oder
Hasenpest ist eine bakterielle Erkrankung. Der Erreger kann in der
Umwelt (Erdboden, Schlamm oder Wasser) Wochen bis Monate überleben.
Er kommt vorwiegend bei Nagetieren, aber auch bei anderen Tieren vor
und kann auf den Menschen übertragen werden (Zoonose). Menschen
infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten
Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Um-gang mit Kadavern,
insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Eine
Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder
kontaminiertes Wasser ist möglich. Bei betroffenen Tieren sind
üblicherweise die Lymphknoten geschwollen, sie magern ab, zeigen
struppi-ges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Die
auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten
Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum
Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. In der Regel verenden die
Tiere nach wenigen Tagen.Bei der Untersuchung verendeter Tiere fällt
eine vergrößerte und dunkle, blaurote Milz auf, eventuell sind auch
Leber oder Lymphknoten vergrößert. Zudem können Herzbeutel, Hoden
oder Lymphknoten entzündet sein. Neue
Studien der Veterinärmedizinischen Universität Wien bekräftigen
Theorien, dass auch Hunde als Zwischenwirt für die Erkrankung dienen
könnten, wenn ein direkter Kontakt zu infizierten oder erkrankten
Wildtieren bestand. Die
Hunde bilden selbst keine
oder kaum Symptome
der Erkrankung aus, können aber als unerwarteter Überträger des
Bakteriums auf den Menschen in Frage kommen.
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Als
vorbeugende Maßnahmen werden empfohlen:
· Vermeidung
von
ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei
offensichtlichen kranken Tieren
· Vermeidung
von ungeschütztem
Kontakt zu Kadavern von Wildtieren · Einhalten der Arbeitshygiene
beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren (Einmalhandschuhe,
ggfs. Mundschutz)
· Einhalten
der Arbeits- und Küchenhygiene beim
Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen)
und der Zubereitung ·Wildgerichte nur gut durch gegart verzehren
Tote Tiere oder Hasen, die ein mangelndes oder sogar fehlendes
Fluchtverhalten zeigen, sollten auf keinen Fall ohne Handschuhe und
Mundschutz berührt werden. Tot aufgefundene oder verdächtige Tiere
können wie bisher dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt
Krefeld –CVUA
RRW-(Deutscher Ring 100, 47798 Krefeld) der Untersuchung zugeführt
werden.
Das
Untersuchungsergebnis wird automatisch auch dem
Veterinäramt bekannt gegeben. Die Untersuchung ist kostenfrei. In
fraglichen Fällen kann die Veterinärbehörde oder die Polizei
informiert werden und von dort die Tiere dem Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamt Krefeld (Deutscher Ring 100, 47798
Krefeld) der Untersuchung zugeführt werden. Bitte geben Sie diese
Informationen auch an die betroffenen Personen in Ihrem
Bekanntenkreis weiter. Weitere Informationen zum Umgang mit Fallwild,
sowie ein Begleitschreiben zur Abgabe von Fallwild beim
Untersuchungsamt finden Sie hier:
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